
Als das LKW-Mautsystem eingeführt wurde, versicherten die Politiker
hoch und heilig, dass eine Totalüberwachung der Autobahnen und eine
polizeiliche Datennutzung nicht beabsichtigt seien, obwohl die Technik
hierfür genial geeignet wäre.
Nachdem die technischen Kinderkrankheiten geheilt waren, bedurfte
es eines einzigen Verbrechens, um alle Beteuerungen zur Makulatur
zu machen: Was ist schon die Nutzung von harmlosen Kfz-Verkehrsdaten
angesichts der Chance, die Tötung eines Parkwächters durch einen
LKW-Fahrer aufzuklären?
Nachdem die technischen Kinderkrankheiten geheilt waren, bedurfte
es eines einzigen Verbrechens, um alle Beteuerungen zur Makulatur
zu machen: Was ist schon die Nutzung von harmlosen Kfz-Verkehrsdaten
angesichts der Chance, die Tötung eines Parkwächters durch einen
LKW-Fahrer aufzuklären?
Erst wird die Nutzung zugelassen für die Aufklärung von Kapitalverbrechen,
dann von Straftaten allgemein, schließlich auch von Steuerbetrug
und Sozialleistungs-Missbrauch -dann nicht mehr nur von LKW-, sondern
auch von PKW-Fahrern.
Mit den Mautdaten können Bewegungsprofile der gesamten deutschen
automobilen Bevölkerung erstellt werden. Eine anonyme Straßennutzung
wird faktisch unmöglich. Es ist nur noch eine Frage, wie geschickt
die Polizei die Daten fordert, stehen sie ihr erst einmal grundsätzlich
zur Verfügung.
Die Chance der Aufklärung einzelner Straftaten kann den Zugriff
der Polizei auf die Straßenverkehrsdaten einer ganzen Bevölkerung
nicht rechtfertigen. Die Polizei geht es definitiv nichts an, wo
und wann unschuldige und unverdächtige Menschen mit ihrem Auto unterwegs
sind.
Zitat aus der PC-Zeitschrift CHIP März 2006
Kfz-Zeichen-Scan ist oft Illegal
Quelle: Chip 04/2008
Eine vom ADAC in Auftrag gegebene Studie hat die Erfassung
von Kfz-Kennzeichen per Kamera in acht der 16 Bundesländer untersucht.
In sieben Ländern ist sie laut Studie rechtswidrig. Lediglich in
Brandenburg ist die Regelung laut Gutachten überwiegend verfassungskonform.
Der Gutachter Professor Alexander Roßnagel kritisiert besonders
die Kennzeichen-Erfassung in Rheinland-Pfalz, da dort alle Daten
zwei Monate lang gespeichert werden. Von März bis November 2007
hat allein die hessische Polizei rund eine Millio Kennzeichen automatisch
mit der Fahndungsdatenbank abgeglichen. Derzeit sind knap 2,8 Millionen
Fahrzeuge zur Fahndung ausgeschrieben INFO: www.adac.de
BKA-Chef fordert Zugriff auf Maut-Daten
geschrieben von europolice | 28 Nov, 2007
http://euro-police.noblogs.org/post/2007/11/28/bka-chef-fordert-zugriff-auf-maut-daten
Quelle:Hamburg (ddp/arh).
Jörg
Ziercke - BKA-Chef
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Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg
Ziercke, hat sich dafür ausgesprochen, die Lkw-Mautbrücken
in Deutschland für Fahndungszwecke einzusetzen. «Es kann
nicht sein, dass - wie geschehen - auf einer Raststätte ein
Mord passiert und die Polizei zur möglichen Aufklärung
der Tat keinen Zugriff auf die Mautdaten hat, im Gegensatz zur Ahndung
einer Gebührenhinterziehung», sagte Ziercke der «Bild»-Zeitung
(Mittwochausgabe).
Dieser «logische Bruch» müsse aufgehoben werden.
«Bei schwersten Verbrechen müssen wir auf Mautdaten zurückgreifen
dürfen», betonte der BKA-Chef.
Hessen und die Privatsphäre
http://martina-kausch.de/index.php?/archives/3104-Hessen-und-die-Privatsphaere.html
Ich überlege grad, ob ich demnächst überhaupt noch
ins Köchle-Land Hessen fahren möchte.
Eine Million Autokennzeichen hat die hessische Polizei seit März
mit ihren neuen automatischen Kennzeichenlesegeräten fotografiert.
Der automatische Abgleich mit Fahndungsdatenbanken ergab dabei 300
Treffer, wie das hessische Innenministerium dem Nachrichtenmagazin
FOCUS mitteilte. Als Erfolg wird die Festnahme einer Einbrecher-Truppe
gewertet. Zu etwa zwei Dritteln waren es die Fahrer von Autos ohne
Haftpflichtschutz, die der Polizei ins Netz gingen.
Also ergab dieser Aufwand eine Erfolgsquote von 0,003%, von der
wiederum nur 60% Versicherungsfälle waren? Und als GENIALE
Begründung für diese Aktion wird das Aufgreifen einer
Einbrechertruppe gewertet?
Ich fasse es nicht, aber es geht in dem Artikel noch einen Schritt
weiter:
Hessen argumentiert, dass die Kennzeichen im Falle eines Nicht-Treffers
nur für die Sekunden des Abgleichs gespeichert sind. Bayerns
Polizei räumt ein, dass Kennzeichen-Scanner in einem besonderen
Modus alle gescannten Kennzeichen für einen längeren Zeitraum
speichern können, zum Beispiel bei einer Ringalarmfahndung.
Dann gelten verschärfte Anforderungen an den Umgang mit diesen
Daten.
Klar, soviel zum Gläsernen Bürger und seiner Bewegungsfreiheit.
Obwohl - so gläsern sind wir ja noch gar nicht, denn:
Den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts interessierte nach
FOCUS-Informationen besonders, ob auch Fahrer und Beifahrer auf
den Fotos erkannt werden können, die von den Infrarotkameras
geschossen werden. Die hessische Staatskanzlei sandte zwei Originalaufnahmen
nach Karlsruhe, auf denen Umrisse und Marke des Wagens erkennbar
sind. Der Innenraum liegt im Schatten. Der Fahrer würde nicht
identifiziert, wurde den Richtern beschwichtigend mitgeteilt.
Autoschild-Scanning
illegal
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