GASTKOMMENTAR: Thilo Weichert (Landesbeauftragter für den Datenschutz Schleswig-Holstein)


Dr. Thilo
Weichert


"
Autofahren ohne Überwachung  wird faktish unmöglich"

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat angeregt, die Daten des Mautsystems zur Aufklärung von Verbrechen zu nutzen. Thilo Weichert, Schleswig-Holsteins Landesbeauftragter für Datenschutz, kritisiert den Plan vehement.

"War es Volksverdummung, oder haben die Politiker einfach nur dazu gelernt?
 

Als das LKW-Mautsystem eingeführt wurde, versicherten die Politiker hoch und heilig, dass eine Totalüberwachung der Autobahnen und eine polizeiliche Datennutzung nicht beabsichtigt seien, obwohl die Technik hierfür genial geeignet wäre.

Nachdem die technischen Kinderkrankheiten geheilt waren, bedurfte es eines einzigen Verbrechens, um alle Beteuerungen zur Makulatur zu machen: Was ist schon die Nutzung von harmlosen Kfz-Verkehrsdaten angesichts der Chance, die Tötung eines Parkwächters durch einen LKW-Fahrer aufzuklären?

Nachdem die technischen Kinderkrankheiten geheilt waren, bedurfte es eines einzigen Verbrechens, um alle Beteuerungen zur Makulatur zu machen: Was ist schon die Nutzung von harmlosen Kfz-Verkehrsdaten angesichts der Chance, die Tötung eines Parkwächters durch einen LKW-Fahrer aufzuklären?

Erst wird die Nutzung zugelassen für die Aufklärung von Kapitalverbrechen, dann von Straftaten allgemein, schließlich auch von Steuerbetrug und Sozialleistungs-Missbrauch -dann nicht mehr nur von LKW-, sondern auch von PKW-Fahrern.

Mit den Mautdaten können Bewegungsprofile der gesamten deutschen automobilen Bevölkerung erstellt werden. Eine anonyme Straßennutzung wird faktisch unmöglich. Es ist nur noch eine Frage, wie geschickt die Polizei die Daten fordert, stehen sie ihr erst einmal grundsätzlich zur Verfügung.

Die Chance der Aufklärung einzelner Straftaten kann den Zugriff der Polizei auf die Straßenverkehrsdaten einer ganzen Bevölkerung nicht rechtfertigen. Die Polizei geht es definitiv nichts an, wo und wann unschuldige und unverdächtige Menschen mit ihrem Auto unterwegs sind.

Zitat aus der PC-Zeitschrift CHIP März 2006

 


Kfz-Zeichen-Scan ist oft Illegal
Quelle: Chip 04/2008

Eine vom ADAC in Auftrag gegebene Studie hat die Erfassung von Kfz-Kennzeichen per Kamera in acht der 16 Bundesländer untersucht. In sieben Ländern ist sie laut Studie rechtswidrig. Lediglich in Brandenburg ist die Regelung laut Gutachten überwiegend verfassungskonform. Der Gutachter Professor Alexander Roßnagel kritisiert besonders die Kennzeichen-Erfassung in Rheinland-Pfalz, da dort alle Daten zwei Monate lang gespeichert werden. Von März bis November 2007 hat allein die hessische Polizei rund eine Millio Kennzeichen automatisch mit der Fahndungsdatenbank abgeglichen. Derzeit sind knap 2,8 Millionen Fahrzeuge zur Fahndung ausgeschrieben INFO: www.adac.de


BKA-Chef fordert Zugriff auf Maut-Daten
geschrieben von europolice | 28 Nov, 2007

http://euro-police.noblogs.org/post/2007/11/28/bka-chef-fordert-zugriff-auf-maut-daten

Quelle:Hamburg (ddp/arh).

Jörg Ziercke
Jörg Ziercke - BKA-Chef

Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, hat sich dafür ausgesprochen, die Lkw-Mautbrücken in Deutschland für Fahndungszwecke einzusetzen. «Es kann nicht sein, dass - wie geschehen - auf einer Raststätte ein Mord passiert und die Polizei zur möglichen Aufklärung der Tat keinen Zugriff auf die Mautdaten hat, im Gegensatz zur Ahndung einer Gebührenhinterziehung», sagte Ziercke der «Bild»-Zeitung (Mittwochausgabe).

Dieser «logische Bruch» müsse aufgehoben werden. «Bei schwersten Verbrechen müssen wir auf Mautdaten zurückgreifen dürfen», betonte der BKA-Chef.

 


Hessen und die Privatsphäre
http://martina-kausch.de/index.php?/archives/3104-Hessen-und-die-Privatsphaere.html

Ich überlege grad, ob ich demnächst überhaupt noch ins Köchle-Land Hessen fahren möchte.

Eine Million Autokennzeichen hat die hessische Polizei seit März mit ihren neuen automatischen Kennzeichenlesegeräten fotografiert. Der automatische Abgleich mit Fahndungsdatenbanken ergab dabei 300 Treffer, wie das hessische Innenministerium dem Nachrichtenmagazin FOCUS mitteilte. Als Erfolg wird die Festnahme einer Einbrecher-Truppe gewertet. Zu etwa zwei Dritteln waren es die Fahrer von Autos ohne Haftpflichtschutz, die der Polizei ins Netz gingen.

Also ergab dieser Aufwand eine Erfolgsquote von 0,003%, von der wiederum nur 60% Versicherungsfälle waren? Und als GENIALE Begründung für diese Aktion wird das Aufgreifen einer Einbrechertruppe gewertet?

Ich fasse es nicht, aber es geht in dem Artikel noch einen Schritt weiter:

Hessen argumentiert, dass die Kennzeichen im Falle eines Nicht-Treffers nur für die Sekunden des Abgleichs gespeichert sind. Bayerns Polizei räumt ein, dass Kennzeichen-Scanner in einem besonderen Modus alle gescannten Kennzeichen für einen längeren Zeitraum speichern können, zum Beispiel bei einer Ringalarmfahndung. Dann gelten verschärfte Anforderungen an den Umgang mit diesen Daten.

Klar, soviel zum Gläsernen Bürger und seiner Bewegungsfreiheit. Obwohl - so gläsern sind wir ja noch gar nicht, denn:

Den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts interessierte nach FOCUS-Informationen besonders, ob auch Fahrer und Beifahrer auf den Fotos erkannt werden können, die von den Infrarotkameras geschossen werden. Die hessische Staatskanzlei sandte zwei Originalaufnahmen nach Karlsruhe, auf denen Umrisse und Marke des Wagens erkennbar sind. Der Innenraum liegt im Schatten. Der Fahrer würde nicht identifiziert, wurde den Richtern beschwichtigend mitgeteilt.

Autoschild-Scanning illegal