ADAC zweifelt an Verfassungsmäßigkeit

Autoschild-Scanning illegal
KOMMENTAR VON DANIEL SCHULZ

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/autoschild-scanning-laut-adac-illegal/?src=MT&cHash=38606d93f4

Fast alle Bundesländer verstoßen beim Erfassen von Kfz-Kennzeichen gegen das Grundgesetz.
Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten im Auftrag des ADAC. VON LARS GAEDE

 
Stoppt Schäuble & Co. !

Automatische Kfz-Schilderfassung angeblich verfassungsfeindlich: Mautbrücke in Thüringen     Foto: dpa

Kfz-Scanner, scannt nicht nur Schilder, sondern auch Personen und Beifahrer.

Erstaunlich, wer sich alles für den Datenschutz engagiert. Bei der Gesundheitskarte sind es konservative Ärzteverbände. Als es um die heimliche Überwachung von Computern ging, wollte die Gewerkschaft der Polizei statt eines Bundestrojaners lieber mehr Beamte eingesetzt sehen. Und gegen das Scannen von Nummernschildern durch die Polizei protestiert jetzt der ADAC.

Die automatisierte Erfassung von Autokennzeichen verstößt laut ADAC in acht Bundesländern gegen das Grundgesetz. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Kasseler Rechtsprofessors Alexander Roßnagel, das der Auto-Club in Auftrag gegeben hatte. Roßnagel kritisiert darin vor allem die Unverhältnismäßigkeit des Verfahrens. Das Scannen sei ein "massiver Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung". Insbesondere das verdeckte Erheben der Daten greife stark in die Grundrechte ein. "Dadurch wird den Betroffenen die Möglichkeit genommen, die Rechtmäßigkeit der Kontrollmaßnahme zu überprüfen oder überprüfen zu lassen und sich gegen rechtswidrige Maßnahmen zu wehren", heißt es in dem Gutachten.

Auch Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz, macht das Scannen der Autoschilder Sorgen: "Das ist ein weiterer Stein im Mosaik der vollständigen Überwachung."

In neun Ländern ist das Scannen von Autoschildern bisher gesetzlich geregelt. Dazu gehören Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bayern. Dabei erfasst die Polizei mit mobilen oder stationären Videogeräten die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos. Diese werden elektronisch mit Fahndungsdatenbanken abgeglichen.

Gegen den Einsatz der Scanner haben Autofahrer aus Hessen und Schleswig-Holstein vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, ein Urteil wird im Frühjahr erwartet. Bei einer ersten Anhörung im November 2007 hatte der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) die Kritik als übertrieben zurückgewiesen. Das Scannen sei ein "Grundrechtseingriff an der Bagatellgrenze". Das Gutachten kommt zu einem anderen Ergebnis. Einzig in Brandenburg sei das Gesetz zur Kennzeichen-Erfassung verfassungskonform. In allen anderen Ländern würde die Erfassung von Kennzeichen ermöglicht, ohne die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen vollständig zu erfüllen. Das Gesetz von Rheinland-Pfalz wird von Roßbach besonders gerügt. Es erlaube die Speicherung sämtlicher erhobener Daten für den Zeitraum von zwei Monaten, während die anderen Länder zumindest die "Nicht-Treffer" unverzüglich löschen wollten. Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) nannte das Gutachten falsch. Der rechtliche Befund von Roßnagel erwecke den Eindruck "nicht hinreichend sorgfältiger Recherche". Zu den Rechtsbrüchen habe es gar nicht kommen können, da die rheinland-pfälzische Polizei ein solches Scanning noch nie durchgeführt habe. Darüber hinaus würden den Polizeibeamten im Fall eines Scanner-Einsatzes ausschließlich Treffer angezeigt werden. Daten von unbeteiligten Bürgern könnten somit nicht gespeichert werden.

Für den Datenschutzbeauftragen Schaar ist der Sinn des Scanning-Verfahrens insgesamt zweifelhaft. "Die Trefferquote ist 0,03 Promille", sagt er. Und die ermittelten Delikte seien ohnehin meist Bagatellen - "wie Probleme mit der Haftpflicht."

 

Verfassungsbedenken gegen Nummerschild-Erkennung

Bürgerrechte auf der Autobahn
KOMMENTAR VON DANIEL SCHULZ

http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/buergerrechte-auf-der-autobahn/?src=MT&cHash=63b2252a0e

Erstaunlich, wer sich alles für den Datenschutz engagiert. Bei der Gesundheitskarte sind es konservative Ärzteverbände. Als es um die heimliche Überwachung von Computern ging, wollte die Gewerkschaft der Polizei statt eines Bundestrojaners lieber mehr Beamte eingesetzt sehen. Und gegen das Scannen von Nummernschildern durch die Polizei protestiert jetzt der ADAC.

Vorbei sind die Zeiten klarer Links-rechts-Fronten, wenn es um Bürgerrechte geht. Auch wenn es manche Linke bei solchen Verbündeten grausen mag: Sie sollten froh darüber sein. Denn obwohl das Thema Datenschutz inzwischen mehr Aufmerksamkeit bekommt als noch vor zwei, drei Jahren: Die Protestbewegung allein ist zu schwach, um die Meinung in den Parlamenten und der Öffentlichkeit beeinflussen zu können. Sie braucht Partner, und davon gibt es derzeit nicht allzu viele.

Im Bundestag vertritt keine Partei ernsthaft die Anliegen der Bürgerrechtler. Die SPD möchte all das, was auch die CDU will, solange das Verfassungsgericht zustimmt. Die Grünen beschränken sich auf ihr Dasein als Ökolobby, die Linke hat sich auf ihre Rolle als Sozialstaatspartei zurückgezogen. Und in der FDP versteht man unter "liberal" offenbar einen reinen Wirtschaftsbegriff.

Auch außerhalb des Parlaments können Datenschützer kaum mit Unterstützung rechnen. Selbst von Attac ist wenig zu hören, obwohl staatliche Überwachung gerade in den letzten Monaten viele Globalisierungskritiker betroffen hat. Ebenso still verhalten sich die ehemaligen DDR-Bürgerrechtler, welche die Gefahren staatlicher Überwachung noch aus eigener Anschauung kennen. Sie scheinen so dankbar, der DDR entkommen zu sein, dass sich die meisten nicht despektierlich zur Verletzung von Grundrechten in der Bundesrepublik äußern mögen.

Wem es um den Schutz persönlicher Daten geht, ist also auf jeden Verbündeten angewiesen, den er bekommen kann. Mit denen mag vielleicht sogar etwas möglich sein, das rein linke Allianzen seit langem nicht mehr vermocht haben - nämlich, die Relevanz dieses Themas über einen kleinen Kreis von Eingeweihten hinaus einer breiteren Öffentlichkeit deutlich zu machen.



Ueberwachung fuer alle

http://4topas.wordpress.com/2008/01/17/ueberwachung-fuer-alle/
http://4topas.wordpress.com/2008/01/18/falsches-spiel-mit-dem-burger/

Nachdem am letzten Wochenende bekannt wurde das unser heißgeliebter Innenminister Schäuble, liebevoll Terror-Wolfgang genannt… auch oder gerade Abgeordnete, Aerzte, Geistliche und Rechtsanwaelte (keine Panik,Richter und Staatsanwaelte sind auch noch drann) belauschen lassen will, beginnt offenbar das große Zähneklappern bei den am Lauschangriff und der Vorratsdatenspeicherung beteiligten Parteien.
Zumindest die “Umfaller-Partei der Nation” -Die Grünen- probt schon mal den Aufstand und versucht soetwas wie Gegenwehr wenigstens anzudeuten indem sie ihre mobile Tränendrüse und Kampfblase C.Roth vorschickt, um “heftigst” gegen die Pläne von Terror-Wolfgang zu protestieren.
Mit den Worten: “Wenn nun auch Geistliche, Abgeordnete und Verteidiger abgehört werden sollen, dann ist das ein weiterer Versuch, Bürger- und Freiheitsrechte brutal auszuhebeln”… verteidigte sie tapfer den auch von den Grünen bis hierhin mit-demontierten Rest-Rechtsstaat.
Furchtlos wie immer, setzte sie dann noch mit den Worten nach: Der CDU-Politiker nehme bewusst in Kauf, “dass hier elementare Vertrauensverhältnisse zerstört werden”.
Richtig Frau Roth…wenn schon fast alle Abgeordneten wie Lemminge in einem kollektiven Anfall von Ueberwachungs-und Sicherheitsparanoia das eigene Volk restlos ausschnüffeln und überwachen lassen wollen, sollte wenigstens das “Vertrauen” innerhalb der Überwachungs-Befürworter vorhanden sein und nicht durch solch dumme Dinge belastet werden… schliesslich kann es sich auch ein Banden-Chef nicht so ohne weiteres leisten seine Gang-Mitglieder gegen sich aufzubringen, es wäre sein Ende.
Frau Roth hat, anders als Terror-Wolfgang… auch erkannt, das eine gewisse Klientel gewisse “Rückzugsräume” benötigt oder in Zukunft benötigen wird, anders ausgedrückt, es muß für diese Klientel ein paar rechts-und schnüffelfreie Räume geben denn sie forderte mit der ihr eigenen Nachhaltigkeit:
“Kirchen, Anwaltskanzleien, Abgeordnetenbüros, Arztpraxen und Redaktionsräume müssen Schäuble-freie Zonen bleiben.”
Super Frau Roth, so macht man Politik… und auf sich aufmerksam.
Aber nicht nur Frau Roth hat in dieser Sache etwas zu sagen, nein auch ihr Partei-Kollege Wolfgang Wieland meldet sich zu Wort… und seine Bedenken an: Für Herrn Wieland (Sprecher für innere Sicherheit der Grünen) zeigt der Vorstoß, wie weit der Innenminister “in seinem Präventiv-Wahn eigentlich gehen will”.
Spätestens hier darf man sich dann fragen ob sich die Grünen in den letzten Wochen und Monaten überhaupt einmal mit den Plänen von Terror-Wolfgang zur Vorratsdatenspeicherung und der damit verbundenen Ausforschung aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland (dazu gehören nun mal auch Abgeordnete) beschäftigt haben.

Nicht nur die Grünen haben plötzlich ein Problem mit Terror-Wolfgang…auch “Die Linke” ist für ein paar Minuten aus dem künstlichen Koma erwacht und spuckt Gift und Galle in Richtung Innenminister. Und wer könnte das in dieser Partei besser als Petra “Mäcki” Pau…“Das Grundgesetz, auf das sich Bundesinnenminister Schäuble zuweilen beruft, muss eine Fälschung sein”… giftet Sie munter in Richtung Innenminister und hat scheinbar vergessen das auch “Die Linke” an der Demontage des Staates zum einen und an der Vorratsdatenspeicherung zum anderen nicht so ganz unbeteiligt gewesen ist.
Da aber gerade irgendwo im Ländle Wahlkampf ist, kommen solche Sprüche natürlich immer gut, das weiß auch Frau Pau und legt mit den Worten nach: “Die geltende Verfassung enthalte noch immer Bürgerrechte, die zugleich Schutz- und Trutzrechte vor einem allzu begierigen Staat sind”.
Gut erkannt Frau Pau…nur galten diese Gesetz eben auch schon vor der Verabschiedung der Terror-Pläne…dieses ist ihnen scheinbar entfallen als über eben diese Terror-Pläne diskutiert und abgestimmt wurde.
Damit nicht genug, auch die sogenannte innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Ulla Jelpke will dazu noch etwas sagen und äußert sich wie folgt: “Wanzen in den Büros von Abgeordneten sind aus demokratischer Sicht unvorstellbar. Die Bundesregierung könnte sich damit stets im Voraus über die Absichten der Opposition informieren. Das wäre das permanente Watergate.”
Richtig Frau Jelpke, ich befürworte stattdessen Wanzen bei meiner 80 jährigen Oma im Schlafzimmer oder im Telefon, schliesslich könnte die ja ihr Haar-Bleichmittel anderweitig benutzen und gemäß der Sauerländischen Formel zur “Mutter aller Bomben” umfunktionieren bzw. sich telefonisch mit ihren Bingo spielenden und Rotwein schlürfenden Freundinnen zur terroristischen Vereinigung zusammen schliessen…dem muß man einen Riegel vorschieben, auch oder gerade damit vom Erbe meiner Oma für mich noch genügend übrig bleibt, sollte mich mal ein rachsüchtiger Anwalt verklagen wollen. Man kann ja nie wissen…

P.S.
Ob beiden Parteien bekannt ist, das sich weit über 30.000 Menschen in diesem Land gegen die Terror-Pläne ausgesprochen und vor dem Verfassungsgericht Klage eingereicht haben, ist bis heute nicht bekannt.


Falsches Spiel mit dem BĂĽrger…

Bei der SPD ist die Entscheidung gefallen, der heimlichen Online-Durchsuchung von Computern im Rahmen der anstehenden BKA-Reform zuzustimmen: Dies erklärte zumindest der innenpolitische Sprecher der Sozialdemokraten, Dieter Wiefelspütz, in einem Interview mit der tageszeitung. Es ginge nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wie der Online-Durchsuchung, die von allen maßgeblichen Sicherheitsexperten für notwendig gehalten werde, erklärte Wiefelspütz.

Im Interview betonte Wiefelspütz, dass die SPD nicht auf Zeit spielen werde. “Wenn das Verfassungsgericht die Online-Durchsuchung für grundsätzlich verfassungskonform hält, dann werden wir sie ins BKA-Gesetz aufnehmen”, erklärte Wiefelspütz zudem in einer eigenen Mitteilung. Gegenüber der taz meinte er, nach der ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz werde man unverzüglich der Online-Durchsuchung mit den vom Gericht geforderten Einschränkungen zustimmen. Von der Gerichtsentscheidung erwarte er eine Neudefinition des informationellen Selbstbestimmungsrechtes: “Ich habe allerdings die Hoffnung, dass das Verfassungsgericht die Bedeutung des informationellen Selbstbestimmungsrechts in Zeiten des Internet neu interpretiert. Das ist für alle Sicherheitsbehörden relevant.”